Ablauf - Kinder und Jugendliche

Juliane Kiertscher

Dipl.-Psych. Juliane Kiertscher

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Anmeldung

Sie als Eltern haben die Möglichkeit Ihr Kind (oder Jugendliche / junge Erwachsene sich selbst) per Doctolib, Kontaktformular oder per Mail unter anzumelden. Nach Absprache sende ich optional einen Fragebogen zu, der vorab ausgefüllt zurückgesendet oder zum Erstgespräch mitgebracht werden kann. Dieser Fragebogen hilft mir einen ersten Einblick über aktuelle Beschwerden zu erhalten und gezielter im Erstgespräch agieren zu können.

Liebe Eltern: Bitte erkundigen Sie sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, in welchem Umfang diese die Kosten psychotherapeutischer Leistungen (wie z. B. Sprechstunden, Probatorik, Diagnostik und Therapiesitzungen) in einer Privatpraxis tragen und welche Unterlagen für die Antragsstellung benötigt werden. Mehr dazu siehe Kosten.

Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es um eine erste diagnostische Abklärung der aktuellen Symptomatik sowie eine Orientierung über das weitere Vorgehen. Hierfür werden ca. 50 min benötigt. Ich gebe Informationen über eine mögliche Behandlung bei mir oder über alternative Behandlungsangebote. Hilfreich sind dabei (sofern vorhanden) Unterlagen von Vorbehandler*innen. Je nach Wunsch kann das Gespräch mit dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen allein oder in Begleitung der Eltern stattfinden.

Behandlung

Im Anschluss an das Erstgespräch finden je nach Krankenkasse bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden à 50 Minuten sowie bis zu fünf weitere, so genannte probatorische Sitzungen à 50 Minuten statt. Diese Sitzungen dienen dem Kennenlernen. Es erfolgt eine ausführliche Diagnostik. Ich erfahre mehr über das Kind/ die oder den Jugendliche*n und die aktuelle Situation. Im Verlauf dieser Sitzungen entscheiden wir, ob sich Kind, Jugendliche*r und Eltern gut bei mir aufgehoben fühlen und ob mein Behandlungsangebot zu der Vorstellung der Familie passt. Anhand eigener Ziele entwickeln wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan.

Liegt eine behandlungsbedürftige Erkrankung vor, kann nun die Psychotherapie bei der Krankenversicherung / Beihilfestelle angezeigt bzw. beantragt werden. Daraufhin kann eine Kurzzeittherapie (bis zu 12 bzw. 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 45, 60 bzw. in Sonderfällen maximal 80 Sitzungen) erfolgen. Bei den Privaten Krankenkassen richtet sich das Kontingent nach den jeweiligen Verträgen.

Eine Therapiesitzung dauert jeweils 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt. Die Abstände zwischen den Sitzungen sind jedoch flexibel und können bei Bedarf angepasst werden. Auch eine Aufteilung der Sitzung in 25-Minuten-Einheiten wird in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Konzentrationsproblemen) ermöglicht. Im Verlauf der Therapie kann es nach vorheriger Absprache (z. B. beim Erlernen von funktionalen Angstbewältigungsstrategien im Sinne konfrontativer Verfahren) auch zu mehrstündigen Sitzungen kommen.

Neigt sich die Therapie dem Ende zu, kann der Weg aus der Behandlung durch einige Sitzungen im mehrwöchigen bzw. mehrmonatlichen Abstand erleichtert werden. Dieses Vorgehen hat sich auch bei der Rückfallprophylaxe bewährt.

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