Psychologische Psychotherapeutin
Sie haben die Möglichkeit sich per Kontaktformular, per Mail unter oder telefonisch unter 0331/88743546 (mit Anrufbeantworter) anzumelden. Nach Absprache sende ich Ihnen optional einen Fragebogen zu, den Sie vorab ausgefüllt zurücksenden oder zum Erstgespräch mitbringen können. Dieser Fragebogen hilft mir einen ersten Einblick über Ihre Beschwerden zu erhalten und gezielter im Erstgespräch agieren zu können.
Bitte erkundigen Sie sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, in welchem Umfang diese die Kosten psychotherapeutischer Leistungen (wie z. B. Sprechstunden, Probatorik, Diagnostik und Therapiesitzungen) in einer Privatpraxis tragen und welche Unterlagen für die Antragsstellung benötigt werden. Mehr dazu siehe Kosten.
Im Erstgespräch geht es um eine erste diagnostische Abklärung Ihrer aktuellen Symptomatik sowie eine Orientierung über das weitere Vorgehen. Bitte planen Sie ca. 50 Minuten ein. Ich gebe Ihnen Informationen über eine mögliche Behandlung bei mir oder über alternative Behandlungsangebote. Bitte bringen Sie (sofern vorhanden) Unterlagen von Vorbehandler*innen mit.
Im Anschluss an das Erstgespräch finden je nach Krankenkasse bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden à 50 Minuten sowie bis zu fünf weitere, so genannte probatorische Sitzungen à 50 Minuten statt. Diese Sitzungen dienen dem Kennenlernen. Es erfolgt eine ausführliche Diagnostik. Ich erfahre mehr über Sie und Ihre aktuelle Situation. Dabei erhalten Sie einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise. Im Verlauf dieser Sitzungen entscheiden wir, ob Sie sich gut bei mir aufgehoben fühlen und ob mein Behandlungsangebot zu Ihren Vorstellungen passt. Anhand Ihrer Ziele entwickeln wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan.
Liegt eine behandlungsbedürftige Erkrankung vor, kann nun die Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung / Beihilfestelle angezeigt bzw. beantragt werden. Daraufhin kann eine Kurzzeittherapie (bis zu 12 bzw. 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 45, 60 bzw. in Sonderfällen maximal 80 Sitzungen) erfolgen. Bei Privatversicherten und Beihilfeempfängern richtet sich das Kontingent nach den jeweiligen Verträgen.
Eine Therapiesitzung dauert jeweils 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt. Die Abstände zwischen den Sitzungen sind jedoch flexibel und können bei Bedarf angepasst werden. Auch eine Aufteilung der Sitzung in 25-Minuten-Einheiten wird in Ausnahmefällen (z. B. bei starken Konzentrationsproblemen) ermöglicht. Im Verlauf der Therapie kann es nach vorheriger Absprache (z. B. beim Erlernen von funktionalen Angstbewältigungsstrategien im Sinne konfrontativer Verfahren) auch zu mehrstündigen Sitzungen kommen.
Neigt sich die Therapie dem Ende zu, können wir Ihnen den Weg aus der Behandlung durch einige Sitzungen im mehrwöchigen bzw. mehrmonatlichen Abstand erleichtern. Dieses Vorgehen hat sich auch bei der Rückfallprophylaxe bewährt.